Sexualisierte Gewalt
Die Frauenberatungsstelle ist ein Raum von Frauen für Frauen. Bei uns finden Sie Unterstützung, wenn Sie sexualisierte Gewalt erlebt haben.
Sexualisierte Gewalt hat viele Gesichter. Dazu gehören Erlebnisse von sexualisierter Gewalt in der Kindheit oder Vergewaltigung.
Aber auch andere sexuelle Übergriffe, wie zum Beispiel sexuelle Belästigung und Bedrängen, Anstarren, anzügliche Bemerkungen, Belästigungen per Telefon oder Internet, Drängen oder Zwingen zum Anschauen pornografischer Handlungen zählen dazu.
Es wird angenommen, dass weltweit eine von fünf Frauen im Laufe ihres Lebens Opfer einer (versuchten) Vergewaltigung wird.
Der Begriff "sexualisierte" Gewalt verdeutlicht, dass die sexuellen Handlungen als Mittel zum Zweck, also zur Ausübung von Macht und Gewalt vorgenommen werden. Sexualisierte Gewalt findet deshalb oft in Abhängigkeitsverhältnissen statt. Überdurchschnittlich häufig sind darum auch Frauen mit Migrationsgeschichte und Frauen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung betroffen.
Zwei Drittel aller Vergewaltigungen finden zuhause, im Freundeskreis oder am Arbeitsplatz statt. Täter sind darum nahe Angehörige, der Nachbar, der Arbeitskollege oder zum Beispiel der Pfleger.
Nur wenige Täter üben sexualisierte Gewalt aufgrund einer psychischen Erkrankung aus, sondern planen ihre Handlungen gezielt und sind sich darüber bewusst, was sie tun.
Jede Frau und jedes Mädchen gleichgültig
- wie alt sie ist
- wie sie gekleidet ist
- wie sie aussieht
- welcher Nationalität oder Religion sie angehört
kann sexualisierte Gewalt erleiden.
Nein heißt Nein
Im Sexualstrafrecht wurde das Prinzip "Nein heißt Nein" festgeschrieben. Damit werden die Rechte der Opfer von Sexualstraftaten gestärkt.
Als Vergewaltigung gilt, wenn sich der Täter über den "erkennbaren Willen" des Opfers hinwegsetzt.
Wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt, macht sich strafbar.
Der Straftatbestand liegt auch dann vor, wenn das Opfer durch Worte oder Gesten zeigt, dass es mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden ist.
Sexuelle Straftaten, die aus Gruppen heraus begangen werden, fallen unter den Straftatbestand "sexuelle Belästigung". Dieser richtet sich gegen sogenannte Grabscher.
Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung im Strafrecht
Im Juli 2016 beschloss der Deutsche Bundestag einstimmig, das Sexualstrafrecht zu reformieren. Am 10.11.2016 trat die Neuregelung des §177 in Kraft, die Sie hier nachlesen können: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html