EHS
Fonds Sexueller Missbrauch
Nachdem viele Betroffene von sexuellem Missbrauch in öffentlichen Institutionen berichteten, beschloss die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen zur Prävention und für die Opferentschädigung.
Dazu gehört der „Fonds sexueller Missbrauch“, der zum „Ergänzenden Hilfesystem“ (EHS) gehört.
Das Geld aus dem Fonds kann für Therapien, Sachleistungen und Hilfsmittel genutzt werden, damit die Opfer das Erlebte besser verarbeiten können und deren Lebenslage durch diese Hilfen verbessert wird.
Anträge auf Hilfeleistungen können Betroffene stellen, die Missbrauch in folgenden Bereichen erlebt haben:
- Missbrauch in der Familie
- Missbrauch in der Familie durch Fremde
- Missbrauch in Institutionen (Vereine, Schule, Kirche etc.)
Eine Voraussetzung für die Unterstützung durch das „Ergänzende Hilfesystem“ ist, dass zwischen dem sexuellen Missbrauch und den heute noch spürbaren Folgen ein nachvollziehbarer Zusammenhang besteht.
Gefördert werden spezielle Unterstützungsangebote wie Psychotherapien, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden oder Kosten für anerkannte Fachtherapien (z.B. Bewegungs-, Musik-, Ergo-, Kunst- und Tiertherapien), die von anderen Leistungsträgern (z.B. Krankenkassen) nicht gezahlt werden.
Auch physiotherapeutische Heilbehandlungen oder die finanzielle Unterstützung von Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen können beantragt werden.
Aktuelles:
Der Fonds Sexueller Missbrauch steht vor dem AUS!
Ein wichtiger Bestandteil des Unterstützungssystems für Betroffene wird eingestellt, der Fonds soll nicht mehr weitergeführt werden. Erstanträge können nur noch bis zum 31. August 2025 gestellt werden. Die Auszahlungen von bewilligten Anträgen erfolgen nur noch bis zum 31. Dezember 2028. Zudem sind auch keine Vorauszahlungen mehr möglich.
Mehr Informationen zu den Kriterien für die Antragstellung finden Sie hier: www.fonds-missbrauch.de
Wenn Sie Leistungen aus diesem Fonds beantragen möchten, wenden Sie sich gerne an uns.